Alles geregelt Das Gesetz gibt klare Vorgaben

Die gesetzlichen Regelungen rund um das Thema Sorgerecht finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Bei Sorgerechtsverfügungen kommen vor allem die Paragrafen 1776 bis 1782 zum Tragen. Darin geht es unter anderem um das Benennungsrecht der Eltern.

 
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