Thüringen Briefwahl: Ein Antrag per Telefon reicht nicht

Sie sind am 24. September im Ausland, müssen arbeiten oder können oder wollen aus anderen Gründen nicht in Ihr Wahllokal kommen? Alles kein Grund, auf die Ausübung des Wahlrechts zu verzichten. Das Zauberwort heißt: Briefwahl.

 
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Sie sind am 24. September im Ausland, müssen arbeiten oder können oder wollen aus anderen Gründen nicht in Ihr Wahllokal kommen? Alles kein Grund, auf die Ausübung des Wahlrechts zu verzichten. Das Zauberwort heißt: Briefwahl.

Jeder, der möchte, kann seine Stimme ab sofort per Briefwahl abgeben. Früher musste dafür ein "wichtiger Grund vorliegen", Krankheit zum Beispiel oder eine Reise. Da dies aber ohnehin keiner kontrollieren konnte, geht es inzwischen ganz nach Belieben. Also auch dann, wenn Sie schlicht keine Lust haben, am Wahlsonntag rauszugehen.

Allerdings muss eine Briefwahl zwingend vorher beantragt werden, und zwar in schriftlicher Form, per E-Mail, online oder persönlich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Telefonisch geht es nicht.

Am einfachsten ist es, wenn Sie die dafür den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte verwenden. Diese Karte erhält jeder Wahlberechtigte mehrere Wochen vor dem 24. September von seiner Gemeinde. Einfach die Rückseite ausfüllen und unterschreiben - und dann derjenigen Kommunalverwaltung übermitteln, die auf der Karte als Absender abgegeben ist. Das geht per Post, per Fax oder durch persönliches Abgeben auf dem Amt.

Einige Gemeinden bieten auf ihrer Homepage eine Online-Beantragung an. Auch per E-Mail können Sie den Antrag stellen - dann müssen Sie aber erstens die Mail-Adresse der Verwaltung kennen und zweitens genau darauf achten, dass Sie Namen, Adresse, Geburtsdatum und Wählerverzeichnis-Nummer angeben.

Sie haben keine Wahlbenachrichtigung bekommen oder sie verbummelt? Nicht schlimm. Wenden Sie sich an Ihre Gemeindeverwaltung, dann schauen die Mitarbeiter direkt im Wählerverzeichnis nach.

Der Briefwahl-Antrag muss spätestens 22. September, 18 Uhr, beim Amt eingegangen sein (Absendedatum zählt nicht). Werden Sie nachweisbar plötzlich krank, geht es auch noch bis zum Wahltag um 15 Uhr.

Die Briefwahlunterlagen samt Stimmzettel werden Ihnen zugesandt. Darin steht dann auch, was Sie beim Ausfüllen der Stimmzettel zu beachten haben. Ihre Briefwahl können Sie auf zwei verschiedene Weisen in die Tat umsetzen:

Entweder klassisch, indem Sie die Unterlagen per Post an die Verwaltung schicken. Das geht übrigens problemlos auch aus dem Ausland. Wichtig ist nur, dass der Brief am Wahlsonntag beim Empfänger ist.

Oder Sie gehen vorzeitig persönlich wählen und geben Ihre Stimme bis zum 22. September im Briefwahllokal auf dem Amt ab. Wo das ist und wann es offen hat, steht in den Briefwahlunterlagen. er

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