Meiningen Denkmalpreis 2017: Jetzt bewerben

Antje Töffels und Peter Heinemann erhielten 2016 für die Sanierung der ehemaligen Sporthalle (Bild) in der Weidebrunner Gasse 19 in Schmalkalden den Denkmalpreis. Foto: fotoart-af.de Quelle: Unbekannt

Noch bis 31. August kann man sich für den Denkmalpreis 2017 des Landkreises Schmalkalden-Meiningen bewerben.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Meiningen - Die Vielfalt der Denkmale im Landkreis und damit das kulturelle Gedächtnis der Region zu bewahren zählt zu den wichtigsten Aufgaben der Denkmalpflege. Das gelingt nur mit Hilfe privaten Engagements. Mit dem Denkmalpreis dankt der Landkreis couragierten Menschen, die ihrem Denkmal zu alter Schönheit und Lebendigkeit verhelfen. Die Preisträger sind mit ihrem persönlichen Einsatz Vorbilder und regen die öffentliche Auseinandersetzung zu diesem Thema an. Prämiert werden bis zu fünf herausragende Sanierungen, Konservierungen und Restaurierungen. Das Preisgeld richtet sich nach der Anzahl der Preisträger und den verfügbaren Mitteln. Bis 31. August können sich Eigentümer, Bauherren oder Nutzer von Kulturdenkmälern für den Denkmalpreis bewerben. Einige wenige Voraussetzungen sind zu beachten: Die Arbeiten dürfen maximal vier Jahre zurückliegen, die denkmalschutzrechtliche Genehmigung der Denkmalschutzbehörde muss vorliegen oder die denkmalschutzrechtliche Zustimmung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens. Bei kirchlichen Objekten ist nach der Verwaltungsvereinbarung des Thüringer Landesverwaltungsamtes zu arbeiten. Hingegen spielt es keine Rolle, ob es sich beim Gebäude um ein Einzeldenkmal, um den Bestandteil eines Denkmalensembles oder um ein Bodendenkmal handelt. Es ist egal, ob gefördert oder ausschließlich mit Eigenmitteln instandgesetzt wurde.

Die untere Denkmalschutzbehörde prüft alle Einsendungen und trifft mit dem Denkmalbeirat eine Vorauswahl. Entscheidend für die Bewertung sind das Gesamtresultat und die Qualität der Sanierung, Restaurierung oder Konservierung. Doch auch die Nutzung und der Umgang mit dem Gebäude sowie regionale Besonderheiten fließen ins Urteil ein. Die Preisverleihung erfolgt in festlichem Rahmen. "Der Denkmalpreis ist eine wichtige Würdigung und Motivation zugleich, einzigartige, von Abriss und Verwahrlosung bedrohte Gebäude und Reliquien zu bewahren", betont Landrat Peter Heimrich. Neben dem Denkmalpreis hat sich auch ein speziell auf den Erhalt von Denkmälern ausgerichtetes Förderinstrument bewährt. Auch in diesem Jahr stehen wieder insgesamt 200 000 Euro für Sanierungs-Zuschüsse im Haushalt des Landkreises zur Verfügung. Maximal 5000 Euro kann ein Bauherr als kreislichen Zuschuss für seine denkmalpflegerischen Maßnahmen beantragen. 2016 haben diesen 80 Bauherren in Anspruch genommen und Gesamtbaukosten von fast einer Million Euro umgesetzt.

Die Bewerbung geht ans Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Fachdienst Kreisentwicklung, untere Denkmalschutzbehörde, Obertshäuser Platz 1, Meiningen. Die formlosen Anträge benötigen folgende Daten: Eigentümer/Adresse, Baujahr/Bauzeit/Hausgeschichte (wenn bekannt), Jahr der Fertigstellung der Sanierung, Besonderheiten während der Bauphase bzw. des Objektes, beteiligte Handwerker, Architekten, Ingenieure, Aktenzeichen der denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis oder der Baugenehmigung bzw. der Benehmenserklärung bei kirchlichen Objekten. Dem Antrag sind ein Arbeitsbericht und aussagekräftige Fotos im Mindestformat (13 x 18 Zentimeter) beizufügen.

Autor

Bilder