Thüringen Kein Veto-Recht für Kreise bei Ortsfusionen über Kreisgrenzen hinweg
Redaktion 24.03.2017 - 17:54 Uhr
Thüringens Landkreise haben nach Auffassung der Landesregierung kein Veto-Recht, wenn sich Gemeinden im Zuge der Gebietsreform über Kreisgrenzen hinweg mit anderen Orten zusammenschließen wollen.
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