Thüringen Überraschung im Ballstädt-Prozess: Abhörprotokolle keine Beweismittel

Von

Überraschung im Ballstädt-Prozess: Monatelang war für das Verfahren um die Abhörprotokolle des Verfassungsschutzes zu dem Fall gerungen worden. Nun sollen diese Unterlagen nun doch nicht als Beweismittel dienen.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Weiterlesen mit

Unsere Premium-Welt

Wissen, was die Region
bewegt.

  • Zugriff auf alle iS+ Inhalte
  • Unkompliziert kündbar
*anschließend 5,99 € mtl.
**anschließend 9,99 € mtl.

Bilder